Allgemeines Regelwerk

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NAS-Admin
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Allgemeines Regelwerk

Beitrag von NAS-Admin » Do 1. Jan 2015, 00:00

Grundlegendes:
§1 Politische Betätigung
Jedem Mitglied ist jegliche politische Betätigung während unserer Treffen untersagt. Wir sind eine rein sportliche Vereinigung in der politisches, sei es links- oder rechtsorientiert, Gedankengut nichts verloren hat.Mitglieder die wiederholt damit auffallen, werden umgehend vom Team ausgeschlossen und müssen ggf. mit Konsequenzen rechnen.
§2 Außenstehende / Tiere / Gewalt
Jede Form physischer Gewalt gegenüber Außenstehenden, Tieren und Mitspielern ist verboten und wird nicht toleriert.Es darf weder auf Passanten, Tiere, noch auf ausgeschiedene Mitspieler geschossen werden.
§3 Finanzierung
Jedes Mitglied des Teams hat die Kosten für Ausrüstung, Bewaffnung, Schutzbekleidung, etc. selbst zu tragen.
§4 Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel
Vor und während des Spiels sowie des Trainings sind Drogen und andere rauschfördernde Substanzen strengstens Verboten. (Ausnahme bilden hier lediglich Zigaretten.)Ein wiederholter Verstoß führt zum Ausschluss aus dem Team. Ebenso dulden wir bei unseren Gästen dessen Konsum nicht.
§5 Umwelt und Gelände
Wir bestehen Intern auf Bio BBs.Abfälle oder entstandene Abfälle durch Verpflegung etc. sind wieder mit zu nehmen und dürfen unter keinen Umständen zurück gelassen werden (Brandgefahr, Umweltverschmutzung, usw. ). Ausgenommen sind Obstreste, diese sind aber zu vergraben und sollten nicht aus dem kompletten Obstsalat bestehen.
§6 Mitgliedschaft
Wir sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Airsoftspielern. Wir haben keine Vertragslaufzeiten, keine Kündigungsfrist oder ähnliches. Unsere Aufnahmeritualien findet ihr im entsprechenden Bewerbungsbereich.

Spielervorgaben:
§7 Anreise
Bei der Anfahrt und allgemein außerhalb des Spielfelds dürfen weder Makierer, noch Ausrüstungsgegenstände(Ausnahme: Rücksacke, Taschen) sichtbar getragen werden. Die Ausrüstung, sowie Schutz- oder Tarnbekleidung darf erst auf dem Spielfeld (Saftyzone) angelegt werden. Schuhwerk und Beinkleider/Hosen sind davon ausgenommen.
§8 Abzeichen und Uniformen/Tarnmuster
Grundsätzlich nutzen wir PenCott GreenZone als Teamtarnmuster. Es dürfen keine Abzeichen, Uniformen, Tarnmuster oder Erkennungsmarken von Verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen getragen oder geführt werden. Ebenso schliesst dieses Verbot Organisationen/Staatsorgane ein, gegen die Gerichtsurteile ausgesprochen wurden, bzw. mit diesen in Verbindung stehen/gebracht werden können. (Als Beispiele seien hier z.B. die Grenztruppen der NVA oder auch Uniformen der Waffen-SS genannt.) Ansonsten kann getragen werden was gefällt, solange es mit der Gesetzgebung übereinstimmt.
§9 Schutzausrüstung
Für die persönliche Schutzausrüstung ist jeder Spieler selbst verantwortlich. Hier obliegt es der Sorgfaltspflicht des Einzelnen, dass seine Ausrüstung in einwandfreiem Zustand ist und auch für die betreffende Anforderung ausreicht. Gerade bei Schutzbrillen behalten wir uns das Recht vor, ggf. bei fragwürdigen Modellen einen Beschusstest durch zu führen.
Stand: 14.01.2015

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